Weitere Gesetze im Kampf gegen Corona-Pandemie beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II, Drucksache 19/18966) mit einigen Änderungen (Drucksache 19/19204) beschlossen. Der Haushaltsausschuss hat außerdem einen Bericht zur Finanzierbarkeit des "Sozialschutz-Pakets II" nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages abgegeben (Drucksache 19/19212).

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Im Bereich der Arbeitslosenversicherung sieht das Gesetz folgende Regelungen vor:

– Die Erhöhung des Kurzarbeitergelds auf 70/77 % ab dem 4. Monat und 80/87 % ab dem 7. Monat bei einem Entgeltausfall von       mindestens 50 % im jeweiligen Monat. Die Regelung ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.

– Die Öffnung der bereits mit dem „Sozialschutz-Paket I“ geschaffenen Hinzuverdienstmöglichkeiten während Kurzarbeit für alle     Branchen und Berufe sowie Verlängerung der Befristung bis zum 31. Dezember 2020.

– Die Verlängerung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld um drei Monate für Personen, deren Arbeitslosengeldanspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und 31. Dezember 2020 auslaufen würde.

 

Hinsichtlich des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes regelt das Gesetz Folgendes:

– Für Verfahren vor Arbeits- und Sozialgerichten werden Möglichkeiten geschaffen, Ehrenamtliche Richter durch die Nutzung elektronischer Kommunikation in die Verfahren und die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

– Auch für die Zuziehung der sonstigen Verfahrensbeteiligten sieht das Gesetz die Möglichkeit der Beteiligung per Bild- und Tonübertragung vor.

 

Außerdem haben wir das zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Drucksache 19/18967) und die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Gesundheit (Drucksache 19/19216) beschlossen.