Die Forderungen der Initiative orientieren sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Diese Forderungen beinhalten beispielsweise die zivilrechtliche Haftung für Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden, eine Berichtspflicht sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen. Bundesweit haben sich fast 100 Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen, Gewerkschaften und kirchliche Akteur*innen den Forderungen der Initiative angeschlossen.
Bereits im Koalitionsvertrag von 2018 findet sich die Ankündigung einer Überprüfung der Einhaltung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten durch deutsche Unternehmen. Bei Nichteinhaltung sollte ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht werden. Ein Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass Unternehmen entlang ihrer gesamten Liefer- bzw. Wertschöpfungskette Menschenrechte wahren und die Umwelt schützen. Die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zum Lieferkettengesetz sind als Minimalkonsens zu sehen – ein Lieferkettengesetz muss daher folgen. Die Rahmenbedingungen sollten dabei im Gesetz klar ausformuliert sein. Es braucht Standards, auch die Unternehmen brauchen sie. Die Konsequenzen für Unternehmen, die gegen Menschenrechte verstoßen und der Umwelt schaden, sollten nachvollziehbar sein.
Das Eckpunktepapier zum Sorgfaltspflichtengesetz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung braucht an einigen Stellen klarere Definitionen. So sollte die Verpflichtung beispielsweise auch Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeiter*innen betreffen. Wir müssen außerdem aus der aktuellen Krise lernen. Corona hat bestehende Missstände weiter verdeutlicht. Probleme dürfen nicht auf die Schwächsten in der Lieferkette abgewälzt werden.
Die SPD steht zum Lieferkettengesetz. Ich wünsche mir, dass die Union dies auch tut und im Sinne der christlichen Werte an die Menschen denkt, die nicht auf ein Rechts- und Sozialsystem wie das deutsche zählen können.