Dazu zählen zum Beispiel Kinderrechte – für uns gehören sie ins Grundgesetz. Es gilt, vom Kind aus zu handeln und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen. Teil davon ist auch ein wirksamer Schutz vor Gewalt und eine entsprechende Prävention.
Auch die Jugend als eigenständige Lebensphase war Thema der Sitzung. Jugendliche brauchen Freiräume, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.
Und nicht zuletzt unterstützen wir Familien in all ihren Variationen, denn z. B. unverheiratete Paare mit Kindern verdienen ebenfalls eine Familienförderung.