Die Ministerpräsidenten haben über diese Maßnahme keine Einigung erzielt und so entstand ein Flickenteppich unterschiedlicher Länderregelungen, der nicht leicht zu überblicken ist und der insbesondere wegen der Herbstferien zu viel Unmut geführt hat und insgesamt nicht geeignet war, Akzeptanz für die Corona-Maßnahmen zu befördern.
Alle Vernunftbegabten wissen: es ist jetzt nicht die Zeit zum Reisen, für große Feste und Partys. Angesagt sind: Menschenmassen meiden, Abstand halten, Maske tragen, Kontakte reduzieren. Alle anderen brauchen Regeln, an denen sie sich orientieren können. Und diese Regeln müssen dem verfolgten Zweck dienen, sie müssen praxistauglich sein und sie müssen verhältnismäßig sein.
Vor vier Wochen habe ich an dieser Stelle geschrieben, dass ich mich dem Ruf nach mehr bundesweit verbindlichen Regeln nicht anschließe. Das ist auch heute noch so. Auch, weil sich die Rechtslage nicht geändert hat. Das Infektionsschutzgesetz, in dem die zu ergreifenden Maßnahmen gegen die Verbreitung von Viren geregelt sind, ist ein Bundesgesetz. Für die Ausführung sind aber die Länder zuständig, in vielen Fällen sogar das örtliche Gesundheitsamt. Wer eine verbindliche Koordination des Bundes möchte, müsste das Grundgesetz ändern. Dazu wäre eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich. Es entspricht dem föderalen Gedanken, Entscheidungen nach den örtlichen Erfordernissen zu treffen. Das ist auch bei der Corona-Bekämpfung sinnvoll, schließlich ist das Virus in Nordrhein-Westfalen viel schneller und massiver präsent gewesen als in Schleswig-Holstein, im Kreis Pinneberg viel schneller und massiver präsent als im Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Trotzdem ist die Bundesebene bei der Bekämpfung des Coronavirus wichtig. Das staatliche Robert-Koch-Institut gibt wissenschaftliche Empfehlungen. Und die Länder versuchen – wie wir gerade gesehen haben aus gutem Grund – sich abzusprechen und zu koordinieren. Denn natürlich ist eines wichtig: Bund und Länder müssen zwar dieselbe Strategie verfolgen, aber das Kreisgesundheitsamt wird besser von Rendsburg als von Berlin aus geleitet.
Erschienen als „Bericht aus Berlin“ in der Eckernförder Zeitung am 21.10.2020 zur Fragestellung: „Unterschiede bei Maskenpflicht, Abstandsregeln und Beherbergungsverbot: Müssen jetzt bundeseinheitliche Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie her?“