Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2021 um weitere 15 Euro pro Kind und Monat erhöht, also um jährlich 180 Euro. Damit beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind je 219 Euro im Monat, für das dritte 225 und für das vierte und jedes weitere Kind 250 Euro. Die etwa 500.000 Kindergeldberechtigten in Schleswig-Holstein erhalten bereits durch die Kindergelderhöhung 90 Millionen Euro mehr als im Jahr zuvor.
Auch die steuerlichen Kinderfreibeträge werden um 576 Euro auf 8.388 Euro pro Jahr entsprechend angehoben. Allein durch die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag stehen Familien in ganz Deutschland 3,4 Milliarden Euro jährlich mehr zur Verfügung.
Bereits zum 1. Juli 2019 hatte die Große Koalition, wie versprochen, das Kindergeld um zehn Euro pro Kind und Monat erhöht und den Kinderfreibetrag entsprechend angehoben. Der Grundfreibetrag für Erwachsene wird für das Jahr 2021 um 336 Euro auf 9.744 Euro und für 2022 noch einmal um 240 Euro auf 9.984 angehoben. So stellen wir sicher, dass das Existenzminimum, also das, was jede*r zum Leben braucht, auch weiterhin steuerfrei bleibt.
Die Auswirkungen der sogenannten kalten Progression werden an Steuerzahler*innen zurückgegeben. Damit Lohnsteigerungen tatsächlich bei den Beschäftigten ankommen, werden die Eckwerte des Steuertarifs für das Jahr 2021 um 1,52 Prozent und für 2020 um weitere 1,17 Prozent nach rechts verschoben. Der Grundfreibetrag für 2022 liegt über den Vorgaben des Existenzminimumberichtes, und die Vorgaben des Progressionsberichtes werden übertroffen.
Familien werden entlastet und Steuererleichterungen für alle Einkommensteuerzahler*innen auf den Weg gebracht. Damit werden die verfügbaren Einkommen von Familien um insgesamt fast zwölf Milliarden Euro jährlich gestärkt. Das ist auch ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Kaufkraft unterer und mittlerer Einkommen und damit der Binnennachfrage als tragende Säule unserer wirtschaftlichen Entwicklung.
Aber was genau bedeutet das für die Bürger*innen? Hier einige Beispiele für die Entlastung (Einkommen nach Berücksichtigung der persönlichen Abzüge – insbesondere Werbungskostenpauschbetrag, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Verlustabzug, Steuervergünstigungen – und vor Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetrag):
- Eine Ledige ohne Kinder mit einem Einkommen von 40.000 Euro zahlt im Jahr 2021 119 Euro und im Jahr 2022 206 Euro weniger Steuern.
- Ein Alleinerziehender mit zwei Kinder und einem Einkommen von 40.000 Euro wird im Jahr 2021 um 280 Euro und im Jahr 2022 um 353 Euro entlastet.
- Für eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 60.000 Euro verringert sich die Einkommensteuer im Jahr 2021 um 552 Euro und im Jahr 2022 um 694 Euro.
- Eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 75.000 Euro wird im Jahr 2021 um 570 Euro und im Jahr 2022 um 722 Euro entlastet.