Niemand weiß, wie sich das Corona-Infektionsgeschehen entwickeln wird. Zwar steht der Arbeitsmarkt infolge der Pandemie nach wie vor unter Druck, zeigt sich aber dennoch robust – auch wegen der Regelungen zur Kurzarbeit. Dadurch haben wir aktuell immer noch 33,5 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Das ist angesichts der Krise beachtlich. Deshalb verlängern wir die coronabedingten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld rechtzeitig im Wesentlichen bis Ende des Jahres 2021. Das gibt den Unternehmen und den Beschäftigten auch für das nächste Jahr Planungssicherheit.
Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz, das zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll, in Kombination mit den dazugehörigen Verordnungen erleichtern wir weiterhin den Zugang zu Kurzarbeit bis zum Ende des kommenden Jahres. Und wir verlängern die Regelungen zur Bezugsdauer (max. 24 Monate, längstens bis 31.12.2021) sowie zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Auch der Hinzuverdienst ist weiter möglich.
Wir schauen aber nicht nur auf die Krise, sondern haben auch die Zeit danach im Blick: Mit Anreizen für Weiterbildung während der Kurzarbeit wollen wir gute Perspektiven für die Zeit nach der Krise ermöglichen: Arbeitgebern, die ihren Beschäftigten in der Phase der Kurzarbeit berufliche Weiterbildung ermöglichen, werden die Sozialversicherungsbeiträge bis Ende 2021 zu 100 Prozent erstattet.