Laut Andrea Gonschior war zu Beginn der Corona-Krise im März zu merken, dass weniger Frauen Kontakt zum Frauenhaus aufnahmen. Dies sieht Gonschior vor allem darin begründet, dass die Frauen aufgrund des „Lockdowns“ kaum noch alleine zu Hause waren und somit nicht die Möglichkeit hatten, ohne das Wissen ihrer Partner Hilfe zu suchen. Zwischen dem Sommer und heute war die Nachfrage dann jedoch höher als im Jahr zuvor, was wiederum darauf schließen lässt, dass sich Gewalterfahrungen im Zuge der Krise gemehrt haben.
Das Frauenhaus kann bis zu 22 Frauen und ihren Kindern Schutz gewähren. Der neue Standort bietet den Bewohnerinnen Zimmer in einer angemesseneren Größe. Auch für Beratungsgespräche ist nun ausreichend Platz vorhanden. Im Frauenhaus Rendsburg können Frauen aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde, aus Schleswig-Holstein und dem ganzen Bundesgebiet einen Platz erhalten. Laut Gonschior ist es wichtig, dass Frauen anonym bleiben können und nicht dazu gezwungen sind, ein Frauenhaus an ihrem Wohnort aufzusuchen.
In Schleswig-Holstein gibt es 16 Frauenhäuser. Viele Frauen können aufgrund der limitierten Platzzahl weiterhin nicht aufgenommen werden. Ein Grund, weshalb es eine verbesserte Finanzierung der Häuser dringend braucht. Das Rendsburger Frauenhaus erhält neben Landesmitteln auch Gelder vom Kreis – dafür hat sich die SPD-Kreistagsfraktion stark gemacht. Auch zusätzliche Plätze in Ausweichwohnungen finanziert der Kreis Rendsburg-Eckernförde. Andrea Gonschior und ich sind uns einig, dass die in Schleswig-Holstein geltende Platzzahlfinanzierung gegenüber einer Einzelfallfinanzierung Vorteile hat. Die Frauenhäuser können bei diesem Modell unabhängig von der tatsächlichen Belegung mit Mitteln rechnen.
Die Finanzierung von Frauenhäusern war auch Thema bei meinem Gespräch mit Vertreter*innen der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF). Auf der Bundesebene debattieren wir zurzeit, wie eine dauerhafte, verbesserte Finanzierung der Häuser aussehen kann. Unsere Ministerin Franziska Giffey hat aus diesem Grund einen Runden Tisch des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend initiiert, der an einer entsprechenden Strategie arbeitet.
Für mich ist es unstrittig, dass Frauen zuverlässig Schutz vor Gewalt erhalten müssen. Dabei gilt es zu bedenken, dass ein Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz – zurzeit ebenfalls Teil der Debatte – nicht automatisch eine Finanzierung mit sich bringt, die die richtigen Prioritäten setzt. Für ein verbessertes Finanzierungsmodell braucht es u. a. eine Einigung von Bund und Ländern. Der Bund ist bereit, für den Schutz von Frauen einen angemessenen und ausreichenden Beitrag zu leisten.
Eine erste Anlaufstelle bei Gewalterfahrungen ist das Bundeshilfetelefon, erreichbar kostenfrei und rund um die Uhr unter 08000 116 016 oder per Chat täglich zwischen 12 und 20 Uhr unter www.hilfetelefon.de.