Ich hoffe, dass wir dies mit den nun geltenden Regelungen, die das gesellschaftliche Leben auf ein Minimum reduzieren, erreichen werden. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass bald mit den Schutzimpfungen gegen das Coronavirus begonnen werden kann. Es gibt also einen Silberstreifen am Horizont.
Fest steht: Wir lassen die von den Einschnitten betroffenen Menschen nicht allein. Wir haben im Deutschen Bundestag umfangreiche Hilfen verabschiedet, mit denen wir den Kampf gegen die Pandemie erleichtern und wirtschaftliche Risiken und Verluste für den Einzelnen minimieren wollen.
Mit vier Milliarden Euro unterstützt der Bund die Schaffung von 5000 neuen Stellen für Amtsärzte und andere Fachkräfte in den Gesundheitsämtern. Außerdem wurde ein »Zukunftsprogramm Krankenhäuser« für Investitionen in Kliniken beschlossen. Drei Milliarden Euro kommen aus dem Bundeshaushalt, eine Milliarde Euro von den Bundesländern und Krankenhausträgern.
Seit Juni gibt es eine Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen. Sie können mit Zuschüssen für betriebliche Fixkosten unterstützt werden, wenn sie ihren Geschäftsbetrieb wegen der Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten. In der zweiten Phase von September bis Dezember 2020 wurde das Programm noch einmal ausgeweitet. Inzwischen steht fest, dass das Programm in einer dritten Phase bis Mitte 2021 verlängert wird. Außerdem soll es spezielle Unterstützungsmaßnahmen vor allem für die Kultur-, Reise-und Veranstaltungsbranche geben. Soloselbständige, die keine anderen Fixkosten geltend machen können, aber auch hohe Umsatzeinbußen haben, erhalten ab Januar eine pauschale »Neustarthilfe« von bis zu 5000 Euro, die auch direkt beantragt werden kann.
Für die Zeit der vorübergehenden Schließungen ab Anfang November 2020 wurde darüber hinaus eine außerordentliche Wirtschaftshilfe aufgelegt. Damit werden gezielt Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen unterstützt, die von den Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind. Konkret werden Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75 Prozent des wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt. Das hilft beispielsweise Restaurants, Kneipen und Hotels, aber auch öffentlichen Einrichtungen wie kommunalen Theatern oder Schwimmbädern.
Das Kurzarbeitergeld sichert Millionen Arbeitsplätze. Die Sonderregelungen, die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführt wurden, werden ins nächste Jahr hinein verlängert. Auch 2021 gilt: Kurzarbeitergeld kann einfacher und länger in Anspruch genommen werden. Wer länger in Kurzarbeit ist, bekommt mehr Geld.
Schon im Frühjahr hat die Koalition den Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie zur Sozialhilfe erleichtert. Insbesondere Kleinunternehmer und Solo-Selbständige mit hohen Einnahmeausfällen können einfacher finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen. Diese Regelung wurde jetzt bis Ende März 2021 verlängert. Die Vermögensprüfung ist dabei weitgehend ausgesetzt. Sie findet nur statt, wenn jemand über mehr als 60.000 Euro Vermögen verfügt, das kurzfristig verwertbar ist. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich dieser Betrag um 30.000 Euro. Auch Altersvorsorgeanlagen bleiben unberücksichtigt.
Für Eltern, die nicht arbeiten können, weil Kitas oder Schulen schließen müssen, wurde ein Anspruch auf Entschädigung im Infektionsschutzgesetz geschaffen. Beide Elternteile können damit unter bestimmten Voraussetzungen jeweils für bis zu zehn Wochen (Alleinerziehende bis zu 20 Wochen) 67 Prozent des Nettoeinkommens erhalten. Die Regelung wurde nun bis Ende März 2021 verlängert. Außerdem wurde der Anspruch auf Fälle erweitert, bei denen sich ein Kind wegen Corona in Quarantäne befindet.
Wenn Kinder krank sind, haben berufstätige Mütter und Väter in bestimmten Fällen Anspruch auf Kinderkrankengeld als Lohnersatzleistung von ihrer Krankenversicherung. Die Bezugszeit des Kinderkrankengeldes wurde für 2020 für jeden Elternteil von 10 auf 15 Tage erhöht (für Alleinerziehende auf 30 Tage).
Viele Menschen müssen sich wegen der Corona-Pandemie verstärkt um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Sie erhalten dabei akute Hilfe und flexible Unterstützungsangebote. Wer coronabedingt Angehörige pflegt und erwerbstägig ist, hat bis zum 31.12.2020 das Recht, bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben. Betroffene erhalten bis zu 20 Arbeitstage lang Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz und damit doppelt so lange wie üblich.
Damit Unternehmen, Vereine und Stiftungen weiterhin beschlussfähig und somit handlungsfähig sind, wurden die vorübergehenden Erleichterungen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Sobald ein erster Impfstoff gegen SARS-CoV-2 zugelassen ist, soll möglichst sofort mit den Impfungen begonnen werden. Verträge über den Bezug des Impfstoffes von Biontech sind geschlossen. Die Kosten trägt der Bundeshaushalt. Mit den Ländern gibt es eine Vereinbarung über den Aufbau von bundesweit 60 Impfzentren, und es ist geklärt, welchen Bevölkerungsgruppen die Impfungen zuerst angeboten werden. Die Impfungen werden auf jeden Fall freiwillig sein.
Aber es gab in diesem Jahr politisch nicht nur die Pandemie. Wir konnten auch viele sozialdemokratische Ziele umsetzen. So werden z. B. ab Anfang des nächsten Jahres rund 1,3 Millionen Menschen mit der Grundrente einen spürbaren Zuschlag auf ihre Rente bekommen, wenn sie Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Sie erhalten so endlich eine Anerkennung ihrer Lebensleistung.
Außerdem haben wir Familien finanziell besser gestellt. Sie bekommen ab dem 1. Januar 2021 monatlich 15 Euro mehr Kindergeld – das sind jährlich 180 Euro mehr. Damit beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Gleichzeitig steigen die Kinderfreibeträge um 576 Euro auf insgesamt 8.388 Euro. Bereits zum 1. Juli 2019 wurde das Kindergeld um 10 Euro pro Monat angehoben. Der Kinderfreibetrag stieg in den Jahren 2019 und 2020 um jeweils 192 Euro. Im Herbst 2020 kamen im Rahmen des Konjunkturpakets der Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind sowie steuerliche Erleichterungen für Alleinerziehende hinzu. Für sie wurde der sogenannte Entlastungsbetrag bis Ende 2021 mehr als verdoppelt: von 1.908 Euro auf 4.008 Euro. Kinder von Alleinerziehenden unterstützen wir außerdem mit einem Unterhaltsvorschuss. Er steigt ab dem 1. Januar 2021 erneut um neun bis 16 Euro monatlich.
Und schließlich haben wir die die Arbeitssituation von Mitarbeitenden in der fleischverarbeitenden Industrie verbessert.
Diese Arbeit werden wir im nächsten Jahr fortsetzen und beispielsweise das Elterngeld erweitern. Außerdem wollen wir die Hilfen für Kinder und Jugendliche in besonderen Situationen, die Jugendhilfe, verbessern.
Die beschlossenen Einschränkungen fallen ausgerechnet in die Weihnachtszeit, und viele werden das Familienfest in diesem Jahr nicht wie gewohnt feiern können. Dasselbe gilt für den Jahreswechsel. Ich wünsche Ihnen dennoch eine schöne und besinnliche Zeit, frohe Weihnachten und einen guten und vor allem gesunden Start in das neue Jahr!
Ihr
Sönke Rix