Kinderrechte ins Grundgesetz

Ich begrüße, dass sich Union und SPD auf Regierungsebene auf eine Formulierung zu Kinderrechten im Grundgesetz geeinigt haben. Endlich hat die Union ihre hartnäckige Blockade von starken Rechten für Kinder aufgegeben.

Bild: pixabay/InstagramFOTOGRAFIN

Endlich ist nach langem Ringen ein Text gefunden, der die zentralen Elemente der UN-Kinderrechtskonvention Schutz, Förderung und Beteiligung enthält. Endlich kann im Parlament um die besten Lösungen für wirksame eigenständige Kinderrechte – auch in unserer Verfassung – gerungen werden.

Mit der jetzt erarbeiteten Formulierung bauen wir dem Koalitionspartner eine Brücke auf dem Weg in Richtung eines sichtbaren Kindergrundrechts. Letztendlich ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Deutschen Bundestag erforderlich. Die werden wir bekommen, wenn wir die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Kinderrechten und die Kernelemente der von Deutschland ratifizierten UN-Kinderechtskonvention berücksichtigen. Deshalb werden wir im parlamentarischen Verfahren insbesondere die Formulierungen zur Berücksichtigung des Kindeswohls und zur Beteiligung von Kindern noch einmal kritisch in den Blick nehmen.