Verlängerung der Corona-Maßnahmen – Weitere Unterstützung für Einzelhandel, Soloselbstständige und Kulturschaffende

Man kann über die gestern Abend von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Punkte streiten, und es fehlen auch immer noch weitere Maßnahmen für Kinder (wie z. B. eine zusätzliche Erhöhung der Anzahl der Kinderkrankentage). Aber: Dass die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bis zum 14. Februar verlängert werden, ist – auch wegen der noch ungeklärten Frage, wie sich die Mutationen auswirken – grundsätzlich richtig. 

Bild: Merlin Nadj-Torma

Mit der Verlängerung des Lockdowns geht auch einher, dass der Zugang zu Corona-Hilfen vereinfacht und erweitert werden muss. Das heißt: Die Überbrückungshilfe wird fortan gezielter wirken, Fördervolumen und Abschlagszahlungen werden erhöht. 

Für Soloselbstständige und unständig Beschäftigte: 

Wir verdoppeln die Neustarthilfe für Soloselbstständige einmalig auf 50 Prozent des Referenzumsatzes. Zudem wird die maximale Höhe der Betriebskostenpauschale von 5 000 Euro auf 7 500 Euro angehoben.

Neben der Selbstständigkeit sollen auch unständige Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen der Neustarthilfe berücksichtigt werden. Deshalb stellen wir zur Berechnung der Höhe der Betriebskostenpauschale Einkünfte aus unständiger Beschäftigung den Umsätzen aus Soloselbstständigkeit künftig gleich. Damit helfen wir insbesondere Schauspieler*innen und Beschäftigten an Theatern, die häufig sowohl Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit als auch aus unständiger Beschäftigung beziehen.

Für Einzelhändler*innen:

Viele Läden – zum Beispiel Bekleidungsgeschäfte – bleiben auf ihrer Winterware sitzen. Warenabschreibungen für Wintersaisonware können nun zu 100 Prozent als Fixkosten zum Ansatz gebracht werden. Diese Kosten werden anteilig – bis zu 90 Prozent – übernommen.

Außerdem erstatten wir Unternehmen bis zu 20 000 Euro für Investitionen in Hygienemaßnahmen und Digitalisierung, zum Beispiel für einen neuen Online-Shop.