Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes – 70 Millionen Euro für den Erhalt von Kulturdenkmälern

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat im November letzten Jahres ein neues Förderprogramm für Denkmalschutz auf den Weg gebracht. Der Bund stellt 70 Millionen Euro für national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende unbewegliche Kulturdenkmäler bereit.

Bild: Merlin Nadj-Torma

Mit dem Denkmalschutzsonderprogramm stellen wir wichtige Mittel zur Verfügung, um Kulturdenkmäler und damit unser kulturelles Erbe zu erhalten. Denkmäler in Schleswig-Holstein, wie zum Beispiel das Gut Emkendorf, die Kirche St. Nicolai oder die ehemalige Kaserne Carlshöhe, sind Aushängeschilder unserer Region. Kulturdenkmäler stiften Identität und kurbeln nicht zuletzt den Tourismus an. Mit dem Hinweis auf das Programm möchte ich schleswig-holsteinische Akteur*innen dazu anregen, sich für eine Förderung zu bewerben.

Bewerbungen sind an das Landesamt für Denkmalpflege zu richten. Neben dem Land und anderen Gebietskörperschaften können sich auch Vereine, Kirchen, Stiftungen oder Privatpersonen um die Förderung bewerben. Der Bund übernimmt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Im Rahmen einer Ko-Finanzierung kann die andere Hälfte zum Beispiel vom Land oder der Kommune kommen.