Kinderbonus und Corona-Zuschuss von 150 Euro im Bundestag beschlossen

Heute Vormittag haben wir im Bundestag entschieden, dass der Kinderbonus in eine zweite Runde geht. 150 Euro pro Kind werden im Mai ausgezahlt, extra beantragt werden muss der Kinderbonus nicht.

Bild: Merlin Nadj-Torma

Für Familien bedeutet die Corona-Krise eine besondere Belastung. Die erneute Zahlung eines Kinderbonus ist eine Anerkennung der Leistung von Familien in dieser Zeit. Gleichzeitig setzen wir mit dem Kinderbonus kurzfristig einen gesamtwirtschaftlichen Nachfrageimpuls, stärken also die Konjunktur. Der Kinderbonus wird für alle Kinder gezahlt, für die für mindestens einen Kalendermonat im Jahr 2021 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Für Empfänger*innen von Grundsicherung gibt es gleich zwei gute Nachrichten: Nummer 1: Der Kinderbonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Nummer 2: Alle Menschen in Grundsicherung erhalten einen Corona-Zuschuss von 150 Euro. Eine vierköpfige Familie, die auf die Grundsicherung angewiesen ist, bekommt somit 600 Euro. Mit dem Corona-Zuschuss reagieren wir darauf, dass die finanziellen Mehrbelastungen während der Pandemie, zum Beispiel für Desinfektionsmittel oder erhöhte Stromkosten, besonders für diejenigen schwer zu schultern sind, die ohnehin schon wenig Geld zur Verfügung haben.