Wenn Nebeneinkünfte 1000 Euro im Monat oder bei ganzjährigen Tätigkeiten 3000 Euro im Jahr übersteigen, sind sie anzeigepflichtig. Unternehmensbeteiligungen müssen bereits ab 5 Prozent (statt bisher ab 25 Prozent) veröffentlicht werden. Abgeordnete dürfen ihre Mitgliedschaft im Bundestag nicht für geschäftliche Zwecke missbrauchen und sich nicht für Lobbytätigkeit und Vorträge bezahlen lassen. Verstöße werden mit hohen Bußgeldern sanktioniert. Die Strafnorm zur Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten wird deutlich verschärft. Auch Spenden dürfen Abgeordnete nicht annehmen. Als SPD-Bundestagsfraktion wollen wir außerdem nachvollziehbar machen, wer konkret an Gesetzentwürfen mitgearbeitet hat. Leider meint es die Union mit ihrer Transparenzoffensive nicht ganz so ernst und lehnt diesen Schritt ab.
Mir ist es jedoch wichtig, nicht alle Nebeneinkünfte pauschal zu verurteilen. Zum Beispiel Landwirt*innen sollen nicht ihren Hof verkaufen müssen, weil sie ein Mandat ausüben. Und wer sich kommunalpolitisch engagiert, kann auch schon mal eine höhere Aufwandsentschädigung erhalten. Klar ist jedoch, dass – so regelt es auch das Abgeordnetengesetz – die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt stehen muss. Bei so manchem Mitglied des Bundestages frage ich mich, wie realistisch dies in Anbetracht hoher Nebeneinkünfte ist. Abgeordnete*r zu sein ist ein Vollzeitjob, Reden oder Grußworte zu halten und mit Menschen – auch Unternehmer*innen – zu sprechen gehört für mich selbstverständlich dazu. Dafür braucht es keine extra Bezahlung.