Kinderrechte ins Grundgesetz – Online-Veranstaltung am 11. Mai

Am 11. Mai um 19 Uhr möchten Frank Schwabe, Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion, und ich gemeinsam mit Ihnen über eigenständige Rechte für Kinder im Grundgesetz sprechen.

Bild: StartupStockPhotos/pixabay

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie müssen besonders geschützt, gefördert und ernst genommen werden. Deshalb soll das Grundgesetz eigenständige Rechte von Kindern in Zukunft klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen. Der SPD-Bundestagsfraktion ist wichtig, dass die Rechte der Kinder für alle sichtbar gemacht werden. Mit besonders formulierten Kinderrechten wird Gerichten, Verwaltungen und Gesetzgebern verdeutlicht, welch hohe Bedeutung Kinder und ihre Rechte haben.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich daher für eine Grundgesetzänderung ein. Zwar entstehen damit nicht sofort neue Spielplätze, mehr Zebrastreifen oder wird Kinderarmut auf einen Schlag beseitigt. Aber der grundsätzliche Anspruch auf Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern mit Verfassungsrang wird alle staatlichen Stellen stärker für die Belange von Kindern und ihren Familien sensibilisieren.

Unsere Richtschnur auch bei den weiteren parlamentarischen Verhandlungen ist klar: Das Wohl unserer Kinder muss im Mittelpunkt stehen. Wir haben jetzt die große historische Chance, einen entscheidenden Erfolg für die Stärkung der Rechte von Kindern und Familien zu erzielen.

Wir laden Sie zu dieser Videokonferenz ein und freuen uns auf den Austausch mit Ihnen. Anmelden können Sie sich hier. Die Zugangsdaten erhalten Sie im Anschluss.