Sonderfonds für Kulturveranstaltungen kommt

Gestern hat das Bundeskabinett beschlossen, Kulturschaffenden und Veranstalter*innen mit dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen eine finanzielle Starthilfe zu geben. Der 2,5 Milliarden Euro umfassende Fonds soll dabei helfen, die Zeit bis zu einer Art „Normalbetrieb“ zu überbrücken.

Sinkende Infektionszahlen und die steigende Impfquote in Deutschland lassen hoffen, dass in den kommenden Monaten wieder vermehrt Konzerte, Festivals, Musicals, Theater, Lesungen und andere Kulturveranstaltungen stattfinden können. Die Mittel sollen Veranstalter*innen dazu ermutigen, trotz der noch immer schwer plan- und voraussehbaren Pandemielage Veranstaltungen auf die Beine zu stellen.

Der Fonds enthält zum einen Wirtschaftlichkeitshilfen, das heißt, Gelder für Veranstaltungen mit coronabedingt reduzierter Besucher*innenzahl. Die Hilfen stehen für Veranstaltungen mit bis zu 500 Besucher*innen ab dem 1. Juli und für Veranstaltungen mit bis zu 2000 Personen ab dem 1. August zur Verfügung. Zum anderen ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen in dem Sonderfonds enthalten. Veranstalter*innen, die in der Zeit nach dem 1. September Konzerte und Festivals mit über 2000 Besucher*innen planen, werden durch die Absicherung davor geschützt, auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollte eine Veranstaltung aufgrund der Pandemie nicht stattfinden können.

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