Dänen, Friesen und Sorben sind neben den deutschen Sinti und Roma vom Gesetzgeber als nationale Minderheiten im Sinne des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten anerkannt. Damit die Belange der nationalen Minderheiten zielgerichtet besprochen werden können, haben sich sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene spezifische Gesprächsgremien gebildet. So zum Beispiel das Gremium für Fragen der friesischen Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein und der Beratende Ausschuss für Fragen der dänischen Minderheit. In beiden Gremien bin ich Mitglied.
Die von der FUEN koordinierte Europäische Minority SafePack-Bürgerinitiative (MSPI) fordert die EU auf, Minderheitenrechte im Rechtsrahmen der EU umzusetzen. Nach der Ablehnung der Initiative durch die Europäische Kommission haben das MSPI-Bürgerkomitee und die FUEN eine Klage gegen die Mitteilung der Kommission eingereicht.
Was passieren muss, damit die autochthonen Minderheiten den Schutz bekommen, den sie brauchen? Antworten könnt ihr hier in der Talkrunde finden. Einigkeit herrschte darüber, dass das Thema Minderheiten bei Abgeordneten aus Bundesländern, die keine anerkannten Minderheiten beheimaten, oft kaum präsent ist. Auch um dies zu ändern, ist eine Verankerung im Grundgesetz wichtig.