Börsennotierte, paritätisch mitbestimmte Unternehmen müssen künftig mindestens eine Frau in den Vorstand berufen, wenn dieser aus vier oder mehr Personen besteht. Für börsennotierte oder paritätisch mitbestimmte Unternehmen, die sich weiter die Zielgröße Null für Frauen in Aufsichtsräten, Vorständen und den beiden Führungsebenen unterhalb der Vorstände setzen, haben wir eine Begründungspflicht eingeführt. Wer nicht begründet oder sich keine Zielgröße setzt, dem drohen empfindliche Sanktionen.
Außerdem haben wir die parlamentarischen Verhandlungen genutzt, um einen weiteren gleichstellungspolitischen Schritt voranzukommen. Wir schaffen für Vorstandsmitglieder einen Rechtsanspruch auf Mutterschutz, Elternzeit und die Pflege von Angehörigen.
Mit dem Gesetz bringen wir die Gleichstellung von Frauen und Männern einen Riesenschritt voran. Wir schaffen mit dem Gesetz eine neue Realität, in der Frauen mitentscheiden und in der nicht über sie entschieden wird. Dies ist nicht nur für die Unternehmenskultur eine enorme Bereicherung, sondern kommt der gesamten Gesellschaft zugute.
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