Ein Problem, vor dem viele Schafhalter stehen, stellt der Wolf dar. Kleine Betriebe besitzen oft nicht die finanziellen Mittel, um den Schutz der Tiere vor Wolfsübergriffen zu gewährleisten. Der Schutz von Nutztieren und die berechtigten Interessen der Weidetierhalter sind mit der Einführung des § 45a Bundesnaturschutzgesetz 2020 gestärkt worden. Die Vorschrift schafft Rechtssicherheit im Umgang mit „Problemwölfen“ (sie dürfen ausnahmsweise und nach eingehender Prüfung und Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde entnommen werden) und sorgt für einen guten Interessensausgleich zwischen Artenschutz und Tierhaltung.
In den Haushaltsberatungen 2019 haben wir erreicht, dass das Bundesprogramm zur Unterstützung von Wanderschäfern verlängert wird und dass für die Bundesländer mehr Mittel für den Herdenschutz bereitgestellt werden.
Auch in Zukunft wird es nur durch die Einbindung aller Akteur*innen möglich sein, die Balance zwischen Tierschutz, Naturschutz und dem Interesse der Schafhalter zu finden.
Ich bedanke mich für das interessante Gespräch und die Einblicke!