Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch

Wenn Ärzt*innen über Schwangerschaftsabbrüche informieren, darf das keine Strafverfolgung nach sich ziehen. Als SPD kämpfen wir dafür schon lange, denn das in Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs enthaltene Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche ist eigentlich ein Informations- und Aufklärungsverbot. Dabei ist der Zugang zu umfassenden und sachlichen Informationen rund um einen Schwangerschaftsabbruch elementar, um eine selbstbestimmte Entscheidung treffen zu können.

Bild: SPD-Bundestagsfraktion

Ich begrüße sehr, dass wir die Streichung des Paragrafen 219a als Ampel-Koalition schnell voranbringen. Der vorliegende Referentenentwurf dazu wird im nächsten Schritt mit anderen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt, bevor wir ihn im Bundestag diskutieren.