Unsere uneingeschränkte Solidarität gilt dem ukrainischen Volk. Für den Angriffskrieg gibt es keinerlei Rechtfertigung. Deswegen erhält die Ukraine zum Beispiel finanzielle Unterstützung sowie Waffenlieferungen, während Russland Sanktionen erfährt. Das Grundgesetz verpflichtet die Bundesregierung aber auch dazu, Schaden von der deutschen Bevölkerung abzuwenden. Deutschland darf nicht Kriegspartei werden. Dieses Spannungsfeld erfordert ein stetiges Abwägen. Vereinfachende Debatten über die Lieferung „schwerer Waffen“ können dem nicht gerecht werden, da in den Abwägungsprozess auch vertrauliche Aspekte einfließen. Politische Führung definiert sich nicht über Lautstärke. Olaf Scholz trifft seine Entscheidungen mit Besonnenheit – und die Mehrheit der Bürger*innen unterstützt diese Linie.
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