BAföG-Reform: Künftig sollen mehr Menschen BAföG erhalten, auch Förderbeträge und Altersgrenze gehen nach oben

Am Donnerstag wird das Gesetz zur BAföG-Reform in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt. Wir öffnen das BAföG wieder für die Breite der Gesellschaft, indem wir die Freibeträge so stark ausweiten wie seit Jahren nicht mehr. Zudem erhalten Studierende, aber auch Schülerinnen und Schüler mehr Unterstützung bei steigenden Kosten und hohen Mieten.

Bild: Fionn Große

Wer wenig Geld hat, bekommt so bessere Bildungschancen. Mit dieser Reform machen wir das BAföG jetzt erst einmal wieder flott, wollen es aber noch in dieser Wahlperiode grundsätzlich erneuern.

Mit dem Gesetzentwurf werden die Einkommensfreibeträge um 20 Prozent angehoben. Die Bedarfssätze steigen um fünf Prozent und der Förderhöchstbetrag wächst auf 931 Euro. Mehr Geld gibt es auch beim Wohnzuschlag, der auf 360 Euro steigt. Wer eigene Kinder betreut, erhält künftig 160 Euro pro Kind unter 14 Jahren. Auch die Altersgrenze wird vereinheitlicht und steigt auf 45 Jahre, sodass ein BAföG-Anspruch länger besteht. Der Vermögensfreibetrag wird auf 45.000 Euro erhöht. BAföG-Restschulden können künftig nach 20 Jahren antragslos erlassen werden. Auch wird der BAföG-Antrag digitaler und damit einfacher. Die Änderungen sollen ab dem Wintersemester 2022/23 gelten beziehungsweise dem Beginn des neuen Schuljahres. Der Bundestag muss der BAföG-Reform noch zustimmen.

Für die weitere BAföG-Reform wollen wir als SPD-Bundestagsfraktion insbesondere den Kreditanteil senken und damit der Verschuldungsangst entgegenwirken. Zusätzlich wollen wir etwa einen Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und eine elternunabhängige Basisförderung für alle Studierenden einführen. Denn der Geldbeutel der Eltern darf nicht über den weiteren Weg und die Chancen von jungen Menschen entscheiden.