Das Sondervermögen wird, wie der Name schon verrät, nicht über den regulären Bundeshaushalt finanziert. Dass wir unsere Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit stärken, geht also nicht zu Lasten anderer Vorhaben. Ich finde es außerdem richtig, dass wir das Zwei-Prozent-Ziel nicht im Grundgesetz festschreiben, sondern Jahr für Jahr im Rahmen der Haushaltsberatungen entscheiden, welche Verteidigungsausgaben notwendig und sinnvoll sind.
Auch über den Bundeshaushalt 2022 selbst, also darüber, wofür der Bund in diesem Jahr Geld ausgeben darf, stimmen wir ab. Der Haushalt in Höhe von 495,79 Milliarden Euro ist während des immer noch andauernden Angriffskrieges auf die Ukraine und der Corona-Pandemie entstanden. Der vorliegende Entwurf hat meine Zustimmung, denn wir reagieren zum Beispiel mit den Entlastungspaketen und Mitteln für die Integration von Geflüchteten aus der Ukraine nicht nur auf die aktuelle Krisensituation, sondern stärken auch wichtige soziale und bildungspolitische Maßnahmen – von Programmen gegen Rechtsextremismus oder für Freiwilligendienste bis zur breiteren Öffnung des BAföG. Kurzum, wir sorgen mit dem Haushalt für das, was jetzt besonders wichtig ist: für äußere, innere und soziale Sicherheit.
Außerdem setzen wir ein zentrales Vorhaben der SPD-Bundestagsfraktion um. Wir beschließen den Mindestlohn von 12 Euro ab Oktober dieses Jahres.