Mehr Selbstbestimmung für ungewollt Schwangere – wir streichen den § 219a

Mit der heutigen Streichung des § 219a aus dem Strafgesetzbuch bekräftigt die Ampel-Koalition ihren Anspruch „Mehr Fortschritt wagen“. Wir stehen für eine gesellschaftliche Modernisierung – die auch in der Frage § 219a längst überfällig, aber mit der Unionsfraktion in der Vergangenheit nicht durchzusetzen war.

Bild: Team Rix

Mit diesem Schritt lösen wir das Paradoxon auf, in reguliertem Rahmen einen Schwangerschaftsabbruch zu erlauben, die umfassende Information darüber aber zu verbieten. Vor allem aber geben wir mit der Streichung des § 219a ungewollt schwangeren Frauen einen wichtigen Teil ihrer Selbstbestimmung zurück.

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