Man darf sich bei den Entlastungen nicht auf die Einmalzahlung verengen. Zusätzlich wird die Strompreisbremse einen vergünstigten Basisverbrauch sicherstellen. Die Ausweitung des Wohngeldanspruchs mit gleichzeitiger Einführung einer Heizkosten- und Klimakomponente wird dafür sorgen, dass gerade Studierenden in Ballungsräumen geholfen wird – besonders im Hinblick auf teure Mieten eine zusätzliche Entlastung. Auch die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderzuschlags kommt Studierenden über ihre Eltern zugute.
Neben finanziellen Entlastungen ist es uns besonders wichtig, dass wir rechtliche Schutzmaßnahmen ergreifen. Niemand soll sein Zuhause verlieren und niemand soll Strom oder Gas gesperrt bekommen, weil er in Rückstand mit den Betriebskosten kommt.
Die ZEIT Campus hat hierzu berichtet.