Studierende und Schüler*innen können dann, sofern sie generell berechtigt sind, BAföG erhalten, selbst wenn sie z. B. die Altersgrenze oder die Förderhöchstdauer überschritten haben. Und wer keinen krisenbedingten Jobverlust nachweisen kann, hat in Notsituationen dennoch Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. Das haben wir diese Woche im Bundestag entschieden und machen damit das BAföG krisenfest. Studierende und Schüler*innen können so ihre Ausbildung möglichst sorgenfrei weiterführen.
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