Für mehr Respekt und Sicherheit – Bundestag beschließt Bürgergeld

Ab 2023 ersetzt das neue Bürgergeld die bisherige Grundsicherung, Hartz IV. Damit setzen wir auf gegenseitiges Vertrauen und erneuern das Schutzversprechen unseres Sozialstaats.

Bild: Merlin Nadj-Torma

Mit der Einführung des Bürgergelds, die der Deutsche Bundestag heute beschlossen hat, wird der Regelsatz um 53 Euro erhöht und künftig schneller an die Inflation angepasst. In den ersten sechs Monaten des Bürgergeld-Bezugs setzen wir auf Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Leistungskürzungen sind dann nur bei einem wiederholten Meldeversäumnis möglich – aber nicht, wenn dies im Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde.

Menschen sollen durch eine umfassende, individuelle und passgenaue Beratung und Unterstützung langfristig in Arbeit gebracht werden. Die Basis hierfür ist gegenseitiges Vertrauen und Kooperation. Der Vermittlungsvorrang, also die vorrangige Vermittlung in Jobs – mitunter auch Hilfstätigkeiten –, wird abgeschafft, um insbesondere auch Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer Berufsausbildung zu unterstützen. Hierfür ist auch ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro vorgesehen. Wenn Leistungsberechtigte an einer Maßnahme teilnehmen, die für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt besonders wichtig ist, erhalten sie einen Bürgergeld-Bonus von 75 Euro.

In den ersten zwei Jahren des Bürgergeld-Bezugs gilt eine Karenzzeit. Das bedeutet: Die Kosten für Unterkunft und die angemessenen Heizkosten werden übernommen und unerhebliches Vermögen spielt keine Rolle. Die Vermögensprüfung wird vereinfacht und Freibetragsregelungen werden verbessert. Zudem wird auch die Förderung für den sozialen Arbeitsmarkt entfristet. Damit ermöglichen wir soziale Teilhabe durch Arbeit in längerfristig öffentlich geförderter Beschäftigung. Ziel bleibt dabei die langfristige Integration in eine ungeförderte Beschäftigung.

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir eine Reihe von Verbesserungen erreichen: Künftig sollen Reha-Bedarfe ermittelt und anerkannt werden. Ein mögliches Coaching nach Vermittlung in Arbeit soll nicht nur auf sechs Monate begrenzt sein, sondern im Einzelfall bis zu neun Monaten einsetzbar sein. Wenn jemand ein kleines Erbe erhält, wird es nicht vom Regelsatz abgezogen, sondern als Vermögen angerechnet, sofern die Vermögensgrenze noch nicht erreicht wurde. Taschengeld beim Bundesfreiwilligendienst wird freigestellt, auch hier gilt für Jugendliche unter 25 Jahren insgesamt ein Absetzbetrag von 520 Euro. Zudem haben wir uns dafür eingesetzt, dass Ratenzahlungen immer möglich sind, wenn im Voraus überwiesenes Geld zurückgezahlt werden muss, weil jemand einen Job aufgenommen hat und keine Bürgergeld-Leistungen mehr benötigt.

Damit überwinden wir Hartz IV und bringen den Sozialstaat auf die Höhe der Zeit.

 

Ergänzung:  Der Bundesrat hat dem am Donnerstag, 10. November 2022, im Parlament verabschiedeten Gesetzentwurf der Bundesregierung in seiner Sitzung am Montag, 14. November, die Zustimmung verweigert. Der Bundestagsbeschluss erhielt nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen. In der Folge wurde der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat  einberufen. Dieser hat sich am Mittwoch, 23. November 2022, auf Änderungen am Bürgergeld-Gesetz geeinigt. Der Einigungsvorschlag sieht insbesondere eine Verkürzung der Karenzzeit, eine Reduzierung der Schonvermögen und den Wegfall der Vertrauenszeit vor.

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