Wenn der Bundesrat einem Gesetzentwurf nicht zustimmt – wie zuletzt dank der Union der Fall –, kann die Bundesregierung einen Vermittlungsausschuss einsetzen. Je 16 Bundestagsabgeordnete und Ländervertreter*innen suchen dann nach einem Kompromiss. Kommt es zu einer Einigung, geht das Gesetz samt Änderungen noch einmal durch Bundestag und Bundesrat.
Gestern Abend haben wir im Vermittlungsausschuss genau das erreicht. In Bundestag und Bundesrat wird es nun eine große Mehrheit für das Bürgergeld geben. Das heißt zum Beispiel, dass der Regelsatz ab Januar um 53 Euro auf 502 Euro steigt und Weiterbildung Vorrang hat vor der schnellen Vermittlung in Hilfsjobs. Auch das Ersparte wird erst ab einer Summe von 40.000 Euro angefasst. Außerdem wird es geringere und insgesamt weniger Sanktionen geben.