Demokratieförderung muss feste gesetzliche Aufgabe werden – zum Demokratiefördergesetz

In Zeiten, in denen rechtsextremistische Reichsbürger Umsturzpläne schmieden, zeigt sich: Die Demokratie und die Menschen, die sich für sie einsetzen, sind bedroht. Hier muss der Staat dem organisierten Rechtsextremismus die Stirn bieten. Dabei steht er in besonderer Verantwortung, den Rahmen für ein starkes zivilgesellschaftliches Engagement zu schaffen.

Bild: Merlin Nadj-Torma

Es darf nicht weiterhin davon abhängen, ob der Haushaltsgesetzgeber freiwillig Finanzmittel für Demokratieförderung zur Verfügung stellt. Demokratieförderung muss feste gesetzliche Aufgabe werden.

Demokratie- und menschenfeindliche Phänomene sind nicht lokal oder regional begrenzt; sie treten bundesweit und international auf. Deshalb muss auch die Antwort darauf überregional sein. Und sie muss nachhaltig sein. Das Demokratiefördergesetz ist das Mittel der ersten Wahl im Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit.