Es darf nicht weiterhin davon abhängen, ob der Haushaltsgesetzgeber freiwillig Finanzmittel für Demokratieförderung zur Verfügung stellt. Demokratieförderung muss feste gesetzliche Aufgabe werden.
Demokratie- und menschenfeindliche Phänomene sind nicht lokal oder regional begrenzt; sie treten bundesweit und international auf. Deshalb muss auch die Antwort darauf überregional sein. Und sie muss nachhaltig sein. Das Demokratiefördergesetz ist das Mittel der ersten Wahl im Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit.