Der Equal Pay Day findet immer an dem Tag statt, bis zu dem Frauen in einem Jahr im Prinzip unbezahlt arbeiten, während Männer schon ab dem ersten Tag des Jahres Lohn erhalten. Durch die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro konnten wir einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung gehen. Fest steht aber auch, dass wir noch lange nicht am Ziel sind.
Um die Lücke zu schließen, müssen wir nicht nur das Bewusstsein für die immer noch unzureichende finanzielle Gleichstellung in unserer Gesellschaft schärfen, sondern auch das Recht auf Entgelttransparenz stärken. Deshalb werden wir das Entgelttransparenzgesetz um die sogenannte Prozessstandschaft erweitern. Dann müssen Beschäftigte ihre Rechte nicht mehr selbst geltend machen, sondern können sich dafür auch an Verbände wenden.