Ampel-Koalition beschließt mit großer Mehrheit Reform des Wahlrechts

Der Deutsche Bundestag besteht mittlerweile aus 736 Abgeordneten. Deshalb hat sich die Regierungs-Koalition im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die Zahl der Parlamentarier*innen dauerhaft zu begrenzen. In der vergangenen Sitzungswoche haben wir diese Wahlrechtsreform abschließend im Bundestag beraten und damit eines unserer entscheidenden Vorhaben umgesetzt. Gefordert wurde die Reform seit langem, scheiterte jedoch immer wieder am Widerstand der CDU/CSU.

Bild: Team Rix

Das Wahlrecht ist in unserer parlamentarischen Demokratie ein hohes Gut, und so ging dem Beschluss ein intensiver und offener Diskussionsprozess voran. Künftig wird die Regelgröße des Bundestages aus 630 Sitzen bestehen. Überhang- und Ausgleichsmandate fallen weg, damit der Bundestag nicht – wie in den vergangenen Legislaturperioden – immer größer wird. Die 299 Wahlkreise bleiben bestehen, dazu kommen 331 Listenplätze. Die Regelgröße wird also moderat um 32 Sitze (von 598 auf 630 Sitze) erhöht. So werden mehr direkt gewählte Kandidierende ins Parlament einziehen können. Gleichzeitig werden weniger Wahlkreise unbesetzt bleiben. Weiterhin wird es eine einfache Fünf-Prozent-Hürde geben, die für alle Listen und Parteien gilt (Ausnahme: Einzelbewerber*innen, die ohne Parteibindung in Wahlkreisen erfolgreich sind). Die Grundmandatsklausel fällt also künftig weg.

Kurzum: Das Parlament wird verkleinert und gleichzeitig sichergestellt, dass die Kontrollfunktion und die Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages erhalten bleiben.

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