Zur Diskussion um die vergütete Partnerfreistellung nach der Geburt

Wir als SPD-Fraktion haben das Vorhaben der vergüteten Partnerfreistellung von Anfang an ausdrücklich unterstützt. Es ist wichtig, dass Mütter direkt nach der Geburt zur Regeneration die nötige Unterstützung durch ihre Partner*innen bekommen. Gleichzeitig setzen wir mit der Freistellung das wichtige Signal an die Arbeitgeber*innen, dass die nachgeburtliche Phase nicht alleine Angelegenheit der Frau ist.

Bild: Team Rix

Dass es bisher keine Freistellungsregelungen für den Partner der Frau gegeben hat, beruht noch auf dem traditionellen Rollenbild, wonach sich die Mutter um das Neugeborene zu kümmern hat und der Partner weiterhin erwerbstätig ist. Das entspricht mehrheitlich nicht mehr dem Wunsch vieler Paare. Vielmehr wollen sich Eltern die Familien- und Sorgearbeit gerecht untereinander aufteilen.

Meine Fraktion und ich unterstützen den Finanzierungsvorschlag über das U2-Umlageverfahren durch die Arbeitgeber*innen. Das U2-Umlageverfahren ist ein bewährtes System aus dem Mutterschutzgesetz, was ebenso gut und – vor allem auch von der Systematik her – recht unkompliziert auf die Erstattung der Partnerschaftsleistungen übertragbar ist. Die Partnerfreistellung ist daher auch im Mutterschutzgesetz systematisch richtig verankert.

Da die Partnerfreistellung voraussichtlich mehrheitlich von Männern in Anspruch genommen werden wird, verlieren die von den Arbeitgeber*innen zu erbringenden Beiträge im Zuge der Neuregelung auch ihren Charakter als rein frauenbezogene Lohnnebenkosten. Dieser Umstand stellt daher auch ein wichtiges Signal für die Gleichstellungspolitik zwischen Männern und Frauen, insbesondere im Hinblick auf ihr Erwerbsleben beziehungsweise ihre Erwerbsbiografien, dar.

Die Diskussion in der FAZ findet ihr hier.