Dass es bisher keine Freistellungsregelungen für den Partner der Frau gegeben hat, beruht noch auf dem traditionellen Rollenbild, wonach sich die Mutter um das Neugeborene zu kümmern hat und der Partner weiterhin erwerbstätig ist. Das entspricht mehrheitlich nicht mehr dem Wunsch vieler Paare. Vielmehr wollen sich Eltern die Familien- und Sorgearbeit gerecht untereinander aufteilen.
Meine Fraktion und ich unterstützen den Finanzierungsvorschlag über das U2-Umlageverfahren durch die Arbeitgeber*innen. Das U2-Umlageverfahren ist ein bewährtes System aus dem Mutterschutzgesetz, was ebenso gut und – vor allem auch von der Systematik her – recht unkompliziert auf die Erstattung der Partnerschaftsleistungen übertragbar ist. Die Partnerfreistellung ist daher auch im Mutterschutzgesetz systematisch richtig verankert.
Da die Partnerfreistellung voraussichtlich mehrheitlich von Männern in Anspruch genommen werden wird, verlieren die von den Arbeitgeber*innen zu erbringenden Beiträge im Zuge der Neuregelung auch ihren Charakter als rein frauenbezogene Lohnnebenkosten. Dieser Umstand stellt daher auch ein wichtiges Signal für die Gleichstellungspolitik zwischen Männern und Frauen, insbesondere im Hinblick auf ihr Erwerbsleben beziehungsweise ihre Erwerbsbiografien, dar.
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