Anreize allein reichen jedoch nicht aus, wenn weiterhin Hürden für gute Arbeit bestehen wie unzureichende Kinderbetreuung oder mangelnde Ausbildung. Daher setzen wir auf die Stärkung von Qualifizierung und Bildung für Arbeitslose sowie Arbeitnehmer*innen. Diese Initiativen sollen solide aus dem Haushalt finanziert werden. Gleiches gilt für die zweite Säule der Kindergrundsicherung, wenn es um qualitativ hochwertige und verlässliche Betreuung geht. Beim Unterhaltsvorschuss müssen faire Regelungen gefunden werden. Für die Zahlung des Unterhaltsvorschusses soll künftig schon mit Schuleintritt ein Mindesteinkommen von 600 Euro erforderlich sein. Hier müssen jedoch abweichende Regelungen gefunden werden, wenn auch jüngere Kinder im Haushalt leben, die noch nicht betreut werden können.
Familienministerin Paus und Finanzminister Lindner müssen nun die gesetzlichen Voraussetzungen für eine automatische Auszahlung schaffen. Die ersten Schritte in diese Richtung sollen bereits mit der Einführung ab dem 1. Januar 2025 gemacht werden.