Heizungsgesetz beschlossen

Endlich. Es war ein langer Prozess mit einem wichtigen Ergebnis. Das gerade vom Bundestag beschlossene Gebäudeenergiegesetz, auch Heizungsgesetz genannt, setzt den Rahmen für klimafreundliche Wärmeversorgung in Deutschland. Als Sozialdemokrat*innen war es uns wichtig, dass klimaneutrales Heizen zukünftig für alle möglich wird.

Bild: Merlin Nadj-Torma

Das heißt zum Beispiel, dass wir den Einbau klimafreundlicher Heizungen mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten fördern. Und um Mieter*innen zu schützen, darf die Miete nach einem Heizungstausch um höchstens 50 Cent pro Quadratmeter erhöht werden.

Das Gesetz regelt, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. In Neubaugebieten gilt das ab 2024. Aber bei bestehenden Gebäuden greift die Vorgabe erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Damit Hauseigentümer*innen Klarheit darüber haben, welche Möglichkeiten für erneuerbares Heizen bestehen und ob beispielsweise der Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist. Die Wärmeplanung muss bis 2026 für große Städte und bis 2028 für kleinere Kommunen vorliegen und die jeweiligen Wärmeversorgungsgebiete ausweisen.

Weitere Informationen, zum Beispiel Details des verabschiedeten Gebäudeenergiegesetzes oder einen “digitalen Heizungswegweiser“, findet ihr hier. Und hier gibt es mehr Informationen zur Wärmewende.