Mehr Selbstbestimmung beim Geschlechtseintrag: Diskussion zum Selbstbestimmungsgesetz

Zur Menschenwürde und zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gehört auch das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz sollen transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen in Zukunft ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister durch eine Erklärung beim Standesamt ändern können – und das, ohne vorher entwürdigende Verfahren durchlaufen zu müssen.

Das Bundeskabinett hat das Gesetz im August beschlossen, das parlamentarische Verfahren startet demnächst. Mit verschiedenen Expert*innen hat die SPD-Bundestagsfraktion über Inhalte und Chancen des Gesetzes, aber auch über Bedenken diskutiert. Deutlich wurde vor allem eines: Der öffentliche Diskurs verläuft nicht immer auf der sachlichen Ebene. Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein wichtiger Schritt für viele Menschen in Deutschland, die teilweise seit Jahrzehnten mit Diskriminierung zu kämpfen haben und deren geschlechtliche Identität endlich geachtet werden muss.