Diese Woche im Bundestag: Mehr Selbstbestimmung beim Geschlechtseintrag

Nicht jeder identifiziert sich zwangsläufig mit dem auf dem Standesamt eingetragenen Geschlecht und dem damit verbundenen Vornamen. Die geschlechtliche Identität wird durch das Grundgesetz geschützt, weshalb es wichtig ist, dass Menschen die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen zu ändern. Das neue Selbstbestimmungsgesetz in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) soll eingeführt werden, um diesen Prozess zu erleichtern.

Bild: Fionn Große

Das SBGG soll das veraltete und teilweise als verfassungswidrig betrachtete Transsexuellengesetz von 1980 aufheben. Zukünftig sollen Personen in der Lage sein, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen durch eine Selbstauskunft beim Standesamt zu ändern. Dies beendet das bisherige entwürdigende, langwierige und kostenintensive Verfahren, bei dem zwei psychologische Gutachten erforderlich sind, um eine Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister zu genehmigen.

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