Das SBGG soll das veraltete und teilweise als verfassungswidrig betrachtete Transsexuellengesetz von 1980 aufheben. Zukünftig sollen Personen in der Lage sein, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen durch eine Selbstauskunft beim Standesamt zu ändern. Dies beendet das bisherige entwürdigende, langwierige und kostenintensive Verfahren, bei dem zwei psychologische Gutachten erforderlich sind, um eine Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister zu genehmigen.
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