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§ 219a StGB

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Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch

Wenn Ärzt*innen über Schwangerschaftsabbrüche informieren, darf das keine Strafverfolgung nach sich ziehen. Als SPD kämpfen wir dafür schon lange, denn das in Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs enthaltene Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche ist eigentlich ein Informations- und Aufklärungsverbot. Dabei ist der Zugang zu umfassenden und sachlichen Informationen rund um einen Schwangerschaftsabbruch elementar, um eine selbstbestimmte Entscheidung treffen zu können.

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Persönliche Erklärung nach § 31 GO BT

Zum Abstimmungsverhalten am Donnerstag, 21. Februar 2019, zum Tagesordnungspunkt 2./3. Lesung CDU/CSU und SPD-Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch (BT/Drs. 19/7693).

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Informationen über Abtreibungen nicht bestrafen!

Wir haben in der letzten Woche weitere Gespräche zum Thema § 219a StGB geführt. Mit Grünen, Linken und FDP sind wir uns im Ziel einig, dass wir nicht wollen, dass Ärztinnen und Ärzte bestraft werden, wenn sie sachlich z. B. auf ihrer Homepage über Schwangerschaftsunterbrechungen informieren.

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Bundestagsdebatte zum Internationalen Frauentag

Am Donnerstag, den 01.03.2018, hat der Deutsche Bundestag eine Stunde lang zum Internationalen Frauentag am 08.03.2018 debattiert. In meinem Redebeitrag war § 219a StGB zentrales Thema. Wir wollen ihn abschaffen, weil er Ärztinnen und Ärzte kriminalisiert, die Frauen z. B. auf einer Internetseite Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch anbieten.

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