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Frauenanteil

Bild: pixabay

Chancengleichheit für Frauen und Männer

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat in Artikel 3, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und Benachteiligungen zu beseitigen. Diesen Handlungsauftrag nimmt die SPD-Bundestagsfraktion ernst.

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