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Lohndiskriminierung

Bild: Team Rix

Von Transparenz zur Gerechtigkeit: Entgeltgleichheit erreichen!

Um gegen Lohndiskriminierung vorzugehen, hat der Bundestag 2017 nach langen Debatten das Entgelttransparenzgesetz beschlossen. Es räumt Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten das Recht ein, das eigene Gehalt mit dem des Kollegen oder der Kollegin vergleichen zu lassen. Nun hat sich das Bundeskabinett mit dem Evaluationsbericht des Gesetzes befasst.

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