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Schwangerschaftsabbruch

Bild: SPD-Bundestagsfraktion

Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch

Wenn Ärzt*innen über Schwangerschaftsabbrüche informieren, darf das keine Strafverfolgung nach sich ziehen. Als SPD kämpfen wir dafür schon lange, denn das in Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs enthaltene Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche ist eigentlich ein Informations- und Aufklärungsverbot. Dabei ist der Zugang zu umfassenden und sachlichen Informationen rund um einen Schwangerschaftsabbruch elementar, um eine selbstbestimmte Entscheidung treffen zu können.

Bild: clareich/pixabay

Persönliche Erklärung nach § 31 GO BT

Zum Abstimmungsverhalten am Donnerstag, 21. Februar 2019, zum Tagesordnungspunkt 2./3. Lesung CDU/CSU und SPD-Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch (BT/Drs. 19/7693).

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