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Selbstbestimmungsgesetz

Bild: Fionn Große

Diese Woche im Bundestag: Mehr Selbstbestimmung beim Geschlechtseintrag

Nicht jeder identifiziert sich zwangsläufig mit dem auf dem Standesamt eingetragenen Geschlecht und dem damit verbundenen Vornamen. Die geschlechtliche Identität wird durch das Grundgesetz geschützt, weshalb es wichtig ist, dass Menschen die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen zu ändern. Das neue Selbstbestimmungsgesetz in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) soll eingeführt werden, um diesen Prozess zu erleichtern.

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