ABGEORDNETENENTSCHÄDIGUNG („DIÄTEN“)
Mit „Diäten“ bezeichnet man die ursprünglich den Abgeordneten gezahlte steuerfreie Aufwandsentschädigung. Sie wurde 1977 von einer steuerpflichtigen Abgeordnetenentschädigung abgelöst.
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Abs. 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Das Bundesverfassungsgericht hat 1975 verbindlich festgelegt: Die Entschädigung muss für alle Abgeordneten gleich sein; sie muss die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern und sie muss der Tatsache angemessen sein, dass der Abgeordnete „Vertreter des ganzen Volkes“ ist. Zurzeit beträgt sie 10.083,47 Euro (brutto) im Monat.
NEBENJOBS
Ich selbst gehe keiner bezahlten Nebentätigkeit nach. Denn dazu fehlt mir einfach die Zeit, da die Ausübung meines Mandats viel Raum einnimmt und ich mich mit voller Kraft meinen Aufgaben im Bundestag und im Wahlkreis widmen möchte. Allerdings bin ich ehrenamtlicher, gesetzlicher Betreuer beim Amtsgericht, Vorsitzender der SPD Eckernförde und stellvertretender Landesvorsitzender der SPD Schleswig-Holstein.
„Nebenjobs“ und „Nebeneinkünfte“ werden oft verwechselt. Nicht jeder Nebenjob bringt Nebeneinkünfte. Fast alle Abgeordneten haben einen oder gar mehrere „Nebenjobs“: Ehrenämter in gemeinnützigen Organisationen, Aufgaben in der Bildungs- und Sozialarbeit, Mandate in Kommunalparlamenten, Beisitzerposten in Parteien und Verbänden, Vereinen und Stiftungen.
Für viele Kolleg*innen ist es aber auch notwendig, Kontakt zum Beruf zu halten, um ggf. nach dem Ausscheiden aus dem Parlament dort weitermachen zu können. Vergessen wird nämlich oft: Abgeordnete haben bloß ein Mandat auf Zeit. Sie sind immer nur auf vier Jahre gewählt. Verbindungen zur Berufswelt können im Übrigen auch gut für das Parlament sein.
Alle Nebenjobs – bezahlte oder unbezahlte – müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages angezeigt werden, um mögliche Interessenverknüpfungen offenzulegen. Nebeneinkünfte unterliegen strengen Verhaltensregeln. Wer gegen sie verstößt, muss damit rechnen, dass diese Tatsache veröffentlicht wird. Es gibt keine andere Berufsgruppe in Deutschland, die sich ähnliche Verpflichtungen auferlegt hat. Ich meine allerdings, dass das noch lange nicht ausreicht. Weitergehende Bestimmungen zur Transparenz sind bisher leider am Widerstand von CDU/CSU und FDP gescheitert.
Um meinen eigenen Ansprüchen in Bezug auf Transparenz im Deutschen Bundestag gerecht zu werden, biete ich die Einsicht in meine Steuererklärung gerne an. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an mein Wahlkreisbüro.
KOSTENPAUSCHALE
Was sein muss, muss sein. Zum Beispiel ein Auto, um in ländlichen Stimmbezirken überhaupt „vor Ort“ sein zu können. Zum Beispiel ein leistungsfähiges Büro im Wahlkreis – in meinem Fall ein Bürgerbüro in Rendsburg.
Weil ein „MdB“ auch im Wahlkreis keine*n Arbeitgeber*in hat (die*der ein Büro stellt, Reisekosten abdeckt und Kilometergeld bezahlt), und weil eine Einzelabrechnung aufwändiger wäre, gibt es die Kostenpauschale. Sie beträgt zur Zeit 4497,62 Euro und wird zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angehoben.
ABGEORDNETENMITARBEITENDE
Kein*e Abgeordnete*r kommt bei ihrer*seiner Mandatsausübung ohne die Hilfe von qualifizierten Mitarbeiter*innen aus. Hierfür stehen ihr*ihm monatlich 22.436 Euro zur Verfügung. Diese Summe erhält die*der Abgeordnete allerdings nicht selbst. Vielmehr bezahlt die Bundestagsverwaltung daraus die von den Abgeordneten eingestellten Mitarbeiter*innen unmittelbar. Mitarbeiter*innen, die mit der*dem Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind, sind hiervon übrigens ausgenommen. Ihr Gehalt müsste die*der Abgeordnete selbst zahlen.
KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNG
Hier haben Abgeordnete die Wahl zwischen zwei Modellen: Etwa 40 Prozent der Abgeordneten sind Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei ihnen trägt der Bundestag wie ein*e Arbeitgeber*in bei seinen Arbeitnehmer*innen die Hälfte des Beitrages zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Von Leistungseinschnitten bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist diese Gruppe von Abgeordneten stets unmittelbar selbst betroffen. Die übrigen Abgeordneten haben eine private Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen, deren Beiträge sie selbst zahlen, die aber nur ein Teil des Risikos decken. Den Rest übernimmt die Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben. Weil Reformen im Bereich der gesetzlichen Sicherungssysteme inzwischen stets wirkungsgleich auf die Beamten übertragen werden, sind auch diese Abgeordneten über Änderungen des Beihilferechts stets mitbetroffen.
– Stand November 2020